
Wie erhalte ich eine Therapie?
Eine logopädische Therapie wird in der Regel vom Arzt verordnet. Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen.
Personen über 18 Jahren müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung an die Krankenkasse selbst bezahlen. Erkundigen Sie sich aber auch, ob Sie ggf. von der Zuzahlung befreit sind.
Der erste Schritt ist also immer das Gespräch mit Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen o.ä.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbart haben, bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung (das ist der Schein, den Sie von Ihrem verordnenden Arzt bekommen), Ihre Krankenkassenkarte und evtl. vorliegende Befunde mit.
Wir freuen uns auf Sie!
Behandlungsfelder bei Kindern und Jugendlichen:
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Sprachentwicklungsverzögerungen und -störungen (z.B."late talker")
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Artikulationsstörungen (z.B. "Lispeln")
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myofunktionelle Störungen (z.B. im Zusammenhang mit Zahnfehlstellungen, Kieferanomalien, falschem Schluckmuster)
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Dysgrammatismus
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Lese-Rechtschreib-Schwäche
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auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
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Stottern, Poltern
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selektiver Mutismus
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kindliche Stimmstörungen
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Hörstörungen
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Näseln (Rhinophonie, Rhinolalie)
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Kinder mit Behinderungen
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Fütterstörungen im Säuglingsalter
Behandlungsfelder bei Jugendlichen und Erwachsenen:
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Stimmstörungen
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Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen (z.B. nach Schlaganfällen, bei Demenz u.a.)
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Aphasien
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Dysarthrophonien (z.B bei M. Parkinson)
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Artikulationsstörungen (z.B. "Lispeln")
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Stottern, Poltern
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Fazialisparesen
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Schluckstörungen
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palliative Logopädie


Nähere Informationen erhalten Sie auch über die Webseite des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V.